Single Euro Payments Area
Der Zahlungsverkehr im Europäischen Binnenmarkt - Hintergründe und vorbereitende Maßnahmen der Aareal Bank
Zur grundsätzlichen Zielsetzung von SEPA heißt es in der diesbezüglichen Verordnung des Europäischen Parlamentes vom 14.02.2012:
„Die Schaffung eines integrierten Marktes für elektronische Zahlungen in Euro ohne Unterscheidung zwischen Inlandszahlungen und grenzüberschreitenden Zahlungen ist Voraussetzung für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts. Zu diesem Zweck sollen durch den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (im Folgenden „SEPA“) gemeinsame unionsweite Zahlungsdienste entwickelt werden, die die derzeitigen inländischen Zahlungsdienste ersetzen. SEPA soll den Bürgern und Unternehmen der Union durch Einführung offener, gemeinsamer Zahlungsstandards, -regeln und -praktiken und durch eine integrierte Zahlungsverarbeitung sichere, nutzerfreundliche und zuverlässige Euro-Zahlungsdienste zu konkurrenzfähigen Preisen bieten.“
SEPA definiert für die Abwicklung des Euro-Massen-Zahlungsverkehrs Verfahren und Formate und funktioniert auf Grundlage des einheitlichen Datenformats XML (eXtended Markup Language), vereinheitlichter Zahlungsverkehrsinstrumente und eines harmonisierten Rechtsrahmens. Seit Februar 2012 liegt die zitierte EU-Verordnung vor, die eine Umstellung der Zahlungsdienste in den SEPA-Ländern bis 01.02.2014 vorschreibt (für Nicht-Euro-Länder gelten längere Übergangsfristen).
Kartenzahlungen in SEPA
Unter dem sprechenden Motto „any card in any terminal - under the same conditions" ist die Harmonisierung der nationalen Kartenverfahren in Arbeit.
Überweisungen in SEPA
Die SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer) wurde am 28.01.2008 eingeführt. Die Änderungen zur bisherigen Überweisung sind zum einen technischer Natur (Übergang vom Datenformat DTA zu XML), und liegen zum anderen in der Ausprägung der Kenndaten von Konto und kontoführender Bank; Kontonummer und Bankleitzahl werden abgelöst von den bereits heute im internationalen Bankenverkehr bekannten IBAN und BIC.
- Betragsbegrenzungen gibt es nicht.
- Die zunächst maximal dreitägige Laufzeit wurde mit dem 01.01.2012 auf einen Tag verringert.
- Die Konditionierung entspricht ab April 2012 betragsunabhängig jener von Inlandszahlungen.
- Meldepflichtig gem. §§ 59 ff der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind weiterhin Beträge ab 12.500 €. Die Meldung hat durch den Zahlungsempfänger/-auftraggeber zu erfolgen. Nähere Informationen zur AWV sowie den zu nutzenden Formularen sind auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank hinterlegt.
- Überweisung innerhalb der EU / des EWR, in die Schweiz sowie Monaco - folgende Länder sind erreichbar: Österreich (AT), Belgien (BE), Bulgarien (BG), Saint-Barthélemy (BL), Schweiz (CH), Zypern (CY), Tschechien (CZ), Deutschland (DE), Dänemark (DK), Estland (EE), Spanien (ES), Finn-land (FI), Frankreich (FR), Großbritannien (GB), Französisch-Guayana (GF), Gibraltar (GI), Guadeloupe (GP), Griechenland (GR), Ungarn (HU), Irland (IE), Island (IS), Italien (IT), Liech-tenstein(LI), Litauen (LT), Luxemburg (LU), Lettland (LV), Monaco (MC), Saint-Martin (MF), Martinique (MQ), Malta (MT), Niederlande (NL), Norwegen (NO), Polen (PL), Saint-Pierre und Miquelon (PM), Portugal (PT), Réunion (RE), Rumänien (RO), Schweden (SE), Slowenien (SI), Slowakei (SK).
SEPA-Überweisungen können Kunden der Aareal Bank auf dreierlei Weise initiieren:
- per Versand der Auftragsdaten über BK01 Kom, das Aareal Kontoportal bzw. über EBICS,
- per Erfassung der Auftragsdaten direkt in ihrem BK01-lizenzierten ERP-System, sofern in diesem bereits eine entsprechende Funktionalität umgesetzt ist,
- per Einreichung des entsprechenden Formulars bei der Bank.
Auslandsüberweisungen, die keine Abwicklung per SEPA erlauben (bspw. Fremdwährungszahlungen, oder Überweisungen in Nicht-SEPA-Staaten), können mit dem Formular Z1 (Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr) in Auftrag gegeben werden. Formulare für Überweisungen ins Ausland (Z1 und SEPA-Überweisung) können Kunden der Aareal Bank bei ihrer jeweiligen Vertriebsfiliale anfordern.
Lastschriften in SEPA
Auf weitergehende strukturelle und prozessuale Veränderungen muss sich der Anwender des SEPA-Lastschriftverfahrens (SEPA Direct Debit), das Ende 2009 in Deutschland eingeführt wurde, einstel-len. Der Zahlungsempfänger wird dabei verpflichtet, den Zahlungspflichtigen mindestens 14 Tage vor der Fälligkeit über den Termin und den Betrag der Lastschrift zu informieren; für regelmäßige Buchungen reicht es, den Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug unter Angabe der künftigen Fälligkeitstermine einmalig zu unterrichten. Die Zahlung wird dann mindestens zwei Tage vor der Fälligkeit der Bank des Zahlungspflichtigen vorgelegt, wobei der Zahlungsempfänger seinem Auftrag die jeweiligen Mandatsinformationen und die Fälligkeit mitliefern muss.
Dieses gegenüber heutigen Verfahren komplexere Vorgehen hat Vorteile:
- Sicherheit:
Die ausführenden Banken verfügen über eine eindeutige Mandats-, die beiden Parteien über eine eindeutige Vertragsreferenz. Zudem erhöht sich die Sicherheit, da die Vereinbarung bereits für Einmalzahlungen notwendig ist.
Zudem werden dem Zahlungspflichtigen, sofern er rechtlich als Verbraucher gilt (betroffen sind also beispielsweise Wohnungseigentumsgemeinschaften) umfangreiche Rechte eingeräumt, um einzelne Lastschriften zu sperren bzw. mit seiner kontoführenden Bank Negativ-/Positivlisten für bestimmte Zahlungsempfänger bezüglich des Empfängers als solchem, der Betragshöhe oder der Periodizität zu vereinbaren. - Erreichbarkeit und Einheitlichkeit:
Mit der SEPA-Lastschrift können erstmals auch grenzüberschreitende Einzüge abgewickelt werden.
Die Umstellung auf die SEPA-Lastschrift wird noch in zweierlei Hinsicht erleichtert:
- Für bereits bestehende, schriftlich erteilte, und dem Zahlungsempfänger vorliegende Einzugsermächtigungen wurde ein rechtssicherer Migrationsweg auf das SEPA-Lastschriftmandat entwickelt.
- Die SEPA-Lastschrift, deren Standardformat mit dem Titel CORE bezeichnet wird, wird um eine optionale Form COR1 ergänzt werden. Diese entspricht eher der bisherigen deutschen Einzugsermächtigung, und zwar insofern als die in CORE als 2- bis 5-tägig definierte Mindest-Vorlagefrist mit COR1 auf einen Tag verkürzt wird. Viele Zahlungsverkehrsteilnehmer bevorzugen insbesondere für den innerdeutschen Lastschriftverkehr COR1 und richten Ihre Investitionen und Systemanpassungen an COR1 aus. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) prüft und erarbeitet derzeit Voraussetzungen für eine deutschlandweite Umsetzung und Erreichbarkeit der SEPA-Lastschrift mit verkürzter Vorlaufzeit.
Es wird damit gerechnet, dass COR1 im innerdeutschen Zahlungsverkehr zum neuen Lastschrift-Standard werden wird, CORE wäre dann für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr relevant, wobei auch in anderen SEPA-Ländern Interesse an einer Umsetzung von COR1 besteht.
Ein kurzer SEPA-Fahrplan
- 2006: Die Kreditinstitute beginnen, die Voraussetzungen zur Realisierung von SEPA zu implementieren.
- 28.01.2008: Die SEPA-Überweisung wird eingeführt parallel zu den nationalen Zahlungsprodukten angeboten.
- November 2009: Die SEPA-Lastschrift wird eingeführt und ebenfalls parallel zu den nationalen Zahlungsprodukten angeboten.
- 14.02.2012: Die EU-Verordnung zur zwangsweisen Umstellung auf die SEPA-Verfahren wird im EU-Parlament verabschiedet.
- Voraussichtlich April 2012: Mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt tritt die EU-Verordnung in Deutschland in Kraft.
- Voraussichtlich 2012: Deutsches Ausführungsgesetz zur EU-Verordnung für inländische Sonderregelungen tritt in Kraft.
- Am 01.02.2014 werden die Altverfahren voraussichtlich abgeschaltet.
Interessante Sonderregelungen
- IBAN-only:
Kundenaufträge an eine jeweilige Bank können ab Februar 2014 unter ausschließlicher Angabe der IBAN (unter Verzicht auf die Nennung von BIC) erteilt werden, da die IBAN bereits die Bank-Kennung enthält. Allerdings kann die Einführung dieser Systematik in Deutschland noch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Für grenzüberschreitende Zahlungen wird IBAN-only ab Februar 2016 möglich sein. - Besonderer Migrationsaufwand für Abbuchungsaufträge:
Im Gegensatz zu dem rechtssicheren Übergang von schriftlich erteilten Einzugsermächtigungen auf SEPA-Lastschriftmandate wird es für Abbuchungsaufträge keinen Migrationsweg geben. Abbuchungslastschriften erhalten ein SEPA-Pendant in der Business-to-business-Lastschrift (B2B). Zum 01.02.2014 endet auch die DTA-Abbuchungslastschrift; sie darf da-nach ohne Vorlage eines neuen Mandates nicht mehr eingelöst werden. Es wird empfohlen, rechtzeitig entsprechende Mandate neu einzuholen. Hierbei ist zu beachten, dass die B2B-Lastschrift ausschließlich für den Einzug zwischen Unternehmen genutzt werden kann. Sofern ein Verbraucher, also etwa Mieter oder eine WEG in die Zahlung involviert ist, kann nur das SEPA-CORE-Verfahren genutzt werden (siehe oben).
SEPA in der Aareal Bank
- Die Aareal Bank ist umfassend auf die Anforderungen und Möglichkeiten von SEPA vorbereitet. Das Datenformat XML, sowie die neuen Kennnummern IBAN und BIC sind dort im Standard realisiert.
- Seit dem offiziellen Start am 28.01.2008 ist die Aareal Bank gelisteter SEPA-Teilnehmer: Sie verarbeitet SEPA-Überweisungsaus- und -eingänge (SEPA Credit Transfer aktiv und passiv). SEPA-Lastschriften werden ebenfalls angenommen und verarbeitet (SEPA Direct Debit passiv). Das Beauftragen von SEPA-Lastschriften ist für Aareal Bank-Kunden ab November 2012 möglich.
- Die BK01 Schnittstellen zu den ERP-Systemen sind bzw. werden sukzessive auf SEPA vorbereitet, so dass im Zusammenspiel der ERP-Systeme mit dem Kontoführungssystem SEPA-Zahlungsdienste generiert und durchgeführt werden können.
Broschüre SEPA der Aareal Bank