Single Euro Payments Area
Der Zahlungsverkehr im Europäischen Binnenmarkt - Hintergründe und vorbereitende Maßnahmen der Aareal Bank
Analog der gemeinsamen Währung EURO soll auch im Massen-Zahlungsverkehr 2008 der einheitliche europäische Zahlungsverkehrsraum SEPA (von Single Euro Payments Area) Wirklichkeit werden. Sein Ziel ist es, alle Zahlungen im Rahmen der 31 beteiligten europäischen Nationen quasi zu Inlandszahlungen zu machen und entsprechend schnell, einfach und sicher ausführen zu können. Alle rechtlichen, technischen und geschäftspolitischen Barrieren, die derzeit noch zwischen den nationalen Zahlungsverkehrssystemen bestehen, werden mit SEPA aufgelöst. SEPA wird funktionieren auf Grundlage des einheitlichen Datenformats XML (eXtended Markup Language), vereinheitlichter Zahlungsverkehrsinstrumente und eines harmonisierten Rechtsrahmens. Dieser wurde im April 2007 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll bis gegen Ende 2009 in jeweiliges nationales Recht überführt sein. Sowohl in Deutschland als auch in den meisten anderen europäischen Teilnehmerländern ist das insoweit relevant, als bereits die bestehende Rechtsgrundlage zwar die Anwendung der SEPA-Überweisung ermöglicht, nicht aber die SEPA-Lastschrift.
Kartenzahlungen in SEPA
Unter dem sprechenden Motto „any card in any terminal - under the same conditions" ist die Harmonisierung der nationalen Kartenverfahren bereits weit vorangeschritten. Mit einer frühen europaweiten Nutzbarkeit der EC-Karte ist daher zu rechnen.
Überweisungen in SEPA
Auch die SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer) wird bereits zum 28.01.2008 ermöglicht. Die Änderungen zur bisherigen Überweisung sind zum einen lediglich technischer Natur (Übergang vom Datenformat DTA zu XML), zum anderen in der Ausprägung der Kenndaten von Konto und kontoführender Bank; Kontonummer und Bank werden abgelöst von den bereits heute im internationalen Bankenverkehr bekannten IBAN und BIC. Damit gleicht die SEPA Überweisung bis auf einige wenige Merkmale der bereits seit 2003 vorhanden EU-Standardüberweisung.
- Die zunächst maximal dreitägige Laufzeit wird sich bis 2012 auf einen Tag verringern.
- Betragsbegrenzungen gibt es nicht.
- Meldepflichtig sind weiterhin Beträge ab 12.500 €.
Lastschriften in SEPA
Auf erhebliche Veränderungen dagegen wird sich der Anwender des Lastschriftverfahrens durch SEPA Direct Debit einstellen müssen. Entscheidende Neuerung ist, dass für jede einzelne Lastschrift zuvor ein Mandat vereinbart werden muss. Dieses ist vergleichbar mit der heutigen Einzugsermächtigung; dennoch ist derzeit nicht geklärt, ob bestehende Einzugsermächtigungen ohne Weiteres auf ein SEPA Mandat migriert werden können. Der Zahlungsempfänger wird verpflichtet, den Zahlungspflichtigen mindestens 14 Tage vor der Fälligkeit über den Termin und den Betrag der Lastschrift zu informieren; für regelmäßige Buchungen ist eine mindestens jährliche Vorabinformation vorgesehen. Die Zahlung wird dann mindestens zwei Tage vor der Fälligkeit der Bank des Zahlungspflichtigen vorgelegt, wobei der Zahlungsempfänger in seinem Auftrag die jeweiligen Mandatsinformationen und die Fälligkeit mitliefern muß. Dieses gegenüber heutigen Verfahren komplexere Vorgehen hat Vorteile:
- Sicherheit:
Die ausführenden Banken verfügen über eine eindeutige Mandats-, die beiden Parteien über eine eindeutige Vertragsreferenz. Zudem erhöht sich die Sicherheit, da die Vereinbarung bereits für Einmalzahlungen notwendig ist. - Komfortsteigerung und Schnelligkeit:
Sämtliche relevanten Daten werden bei der Initiierung übermittelt. Perspektivisch ermöglicht dieses Verfahren die Einführung einer elektronischen Vereinbarung mit digitaler Signatur.
Ein kurzer SEPA-Fahrplan
- Seit 2006 implementieren die Kreditinstitute die Voraussetzungen zur Realisierung von SEPA.
- Ab Ende Januar 2008 wird die SEPA-Überweisung eingeführt und parallel zu den nationalen Zahlungsprodukten angeboten.
- Ab spätestens November 2009 wird die SEPA-Lastschrift eingeführt und parallel zu den nationalen Zahlungsprodukten angeboten.
- Ab 2010 sollen die nationalen Systeme auf die harmonisierten Plattformen migriert oder abgeschafft werden. Ein entsprechender Migrationsplan sowie ein verbindlicher Start- und Ende-Termin existieren derzeit noch nicht.
SEPA in der Aareal Bank
- Dank eines neu entwickelten Kontoführungssystems ist die Aareal Bank bereits heute umfassend auf die Anforderungen und Möglichkeiten von SEPA vorbereitet. Das Datenformat XML, sowie die neuen Kennnummern IBAN und BIC wurden dort im Standard realisiert.
- Sämtliche Kundenkonten werden derzeit auf das neue Kontoführungssystem migriert; sukzessive bis zum Sommer 2008.
- Ab 2008 verarbeitet die Aareal Bank SEPA Überweisungseingänge (passive SEPA-Fähigkeit). SEPA-Überweisungen werden in 2008 zunächst noch beleghaft oder über die Kommunikations- und Freigabesoftware BK01 Kom verarbeitet.
- Die BK01 Schnittstellen zu den ERP-Systemen werden ebenfalls sukzessive im Laufe des Jahres 2008 auf SEPA vorbereitet, so dass im Zusammenspiel der ERP-Systeme mit dem Kontoführungssystem SEPA-Zahlungen generiert und durchgeführt werden können. Die Durchführung von SEPA-Lastschriften (womit aus rechtlichen Gründen nicht vor Ende 2009 zu rechnen ist) wird zugleich technisch vorbereitet.