Directors' Dealings - Vorstand / Aufsichtsrat
Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen gemäß § 15a WpHG
Vorstand | Aufsichtsrat |
Sonstige Meldungen gem. § 15a WpHG
Gemäß § 15a WpHG sind die Vorstände und Aufsichtsräte der Aareal Bank AG sowie mit ihnen in enger Beziehung stehende Personen (z. B. Ehe- und eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Verwandte 1. Grades) verpflichtet, ihre Geschäfte mit Wertpapieren des Unternehmens ab 5.000,-- Euro pro Kalenderjahr innerhalb von 5 Werktagen an die Aareal Bank AG, Paulinenstr. 15, 65189 Wiesbaden, zu melden. Die Aareal Bank AG hat die eingegangenen Meldungen dann unverzüglich auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Vorstand
Dr. Wolf | ||||||
Dirk Große Wördemann | ||||||
Hermann J. | ||||||
Thomas | ||||||
| Name | Bezeichnung/ISIN des Wertpapiers oder des Rechts | Kauf/Verkauf/ Zuteilung/ Börsenplatz | Datum des Geschäfts- abschlusses | Stück- zahl | Preis/ Gesamt- volumen | Nenn- betrag |