Directors' Dealings - Vorstand / Aufsichtsrat

Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen gemäß § 15a WpHG

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Sonstige Meldungen gem. § 15a WpHG

Gemäß § 15a WpHG sind die Vorstände und Aufsichtsräte der Aareal Bank AG sowie mit ihnen in enger Beziehung stehende Personen (z. B. Ehe- und eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Verwandte 1. Grades) verpflichtet, ihre Geschäfte mit Wertpapieren des Unternehmens ab 5.000,-- Euro pro Kalenderjahr innerhalb von 5 Werktagen an die Aareal Bank AG, Paulinenstr. 15, 65189 Wiesbaden, zu melden. Die Aareal Bank AG hat die eingegangenen Meldungen dann unverzüglich auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Vorstand

Dr. Wolf
Schumacher
(Vorsitzender)

      

Dirk Große Wördemann

Hermann J.
Merkens

      

Thomas
Ortmanns

      
NameBezeichnung/ISIN
des Wertpapiers
oder des Rechts
Kauf/Verkauf/
Zuteilung/
Börsenplatz
Datum des
Geschäfts-
abschlusses
Stück-
zahl
Preis/
Gesamt-
volumen
Nenn-
betrag