Directors' Dealings - Aufsichtsrat
Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen gemäß § 15a WpHG
Vorstand | Aufsichtsrat |
Sonstige Meldungen gem. § 15a WpHG
Gemäß § 15a WpHG sind die Vorstände und Aufsichtsräte der Aareal Bank AG sowie mit ihnen in enger Beziehung stehende Personen (z. B. Ehe- und eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Verwandte 1. Grades) verpflichtet, ihre Geschäfte mit Wertpapieren des Unternehmens ab 5.000,-- Euro pro Kalenderjahr innerhalb von 5 Werktagen an die Aareal Bank AG, Paulinenstr. 15, 65189 Wiesbaden, zu melden. Die Aareal Bank AG hat die eingegangenen Meldungen dann unverzüglich auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Aufsichtsrat
Hans W. Reich (Vorsitzender) | ||||||
| Christian Graf von Bassewitz | ||||||
Manfred Behrens | ||||||
York-Detlef | ||||||
Erwin | ||||||
Thomas Hawel | ||||||
| Dieter Kirsch | ||||||
Dr. Herbert Lohneiß | ||||||
Joachim Neupel | ||||||
Prof. Dr. | ||||||
Wolf R. Thiel | ||||||
Helmut Wagner | ||||||
| Name | Bezeichnung/ISIN des Wertpapiers oder des Rechts | Kauf/Verkauf/ Zuteilung/ Börsenplatz | Datum des Geschäfts- abschlusses | Stück- zahl | Preis/ Gesamt- volumen | Nenn- betrag |