Directors' Dealings - Aufsichtsrat

Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen gemäß § 15a WpHG

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Sonstige Meldungen gem. § 15a WpHG

Gemäß § 15a WpHG sind die Vorstände und Aufsichtsräte der Aareal Bank AG sowie mit ihnen in enger Beziehung stehende Personen (z. B. Ehe- und eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Verwandte 1. Grades) verpflichtet, ihre Geschäfte mit Wertpapieren des Unternehmens ab 5.000,-- Euro pro Kalenderjahr innerhalb von 5 Werktagen an die Aareal Bank AG, Paulinenstr. 15, 65189 Wiesbaden, zu melden. Die Aareal Bank AG hat die eingegangenen Meldungen dann unverzüglich auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Aufsichtsrat

Hans W. Reich (Vorsitzender)

 
Christian Graf
von Bassewitz

Manfred Behrens

      

York-Detlef
Bülow

      

Erwin
Flieger

 

Thomas Hawel

      
Dieter Kirsch

Dr. Herbert Lohneiß

      

Joachim Neupel

      

Prof. Dr.
Stephan Schüller

      

Wolf R. Thiel

      

Helmut Wagner

      
NameBezeichnung/ISIN
des Wertpapiers
oder des Rechts
Kauf/Verkauf/
Zuteilung/
Börsenplatz
Datum des
Geschäfts-
abschlusses
Stück-
zahl
Preis/
Gesamt-
volumen
Nenn-
betrag