Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG - Historie

Stand: 01. Dezember 2006

Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:

Seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2005 hat die Aareal Bank AG den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Kodexfassung vom 2. Juni 2005 und seit dem 12. Juni 2006 in der dann geltenden Kodexfassung mit Ausnahme der nachfolgenden Empfehlungen entsprochen.

Ziffer 3.8 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass im Rahmen des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats (D & O-Versicherung) ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden soll.

Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Aareal Bank AG besteht eine D & O-Versicherung, die einen Selbstbehalt nicht vorsieht. Verantwortungsvolles Handeln ist für alle Organmitglieder der Aareal Bank AG selbstverständliche Pflicht; eines Selbstbehaltes bedarf es deshalb nicht.

Der Kodex empfiehlt in Ziffer 4.2.2, dass das Aufsichtsratsplenum auf Vorschlag des Gremiums, das die Vorstandsverträge behandelt, über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand berät und sie regelmäßig überprüft.

Der Aufsichtsrat der Aareal Bank AG hat Fragen der Vergütung des Vorstands an den Präsidialausschuss zur selbständigen Entscheidung und Erledigung übertragen. Dieses Verfahren hat sich in langjähriger Übung bewährt. Der Präsidialausschuss berät regelmäßig über die Festsetzung und Struktur der Bezüge der Vorstandsmitglieder und berichtet dem Aufsichtsratsplenum über seine diesbezüglichen Beratungen.

Für das kommende Geschäftsjahr wird die Aareal Bank AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex in der Fassung vom 12. Juni 2006 – mit den oben genannten Einschränkungen zu Ziffer 3.8 und 4.2.2 - ebenfalls folgen.

Die Aareal Bank AG hat darüber hinaus bereits in 1999 einen eigenen Corporate Governance Kodex aufgestellt, der an die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner derzeit gültigen Fassung angepasst wurde und weit über die Empfehlungen der Regierungskommission hinaus geht.


Wiesbaden, im Dezember 2006


Der Vorstand


Dr. Schumacher    Kickum     Merkens    Ortmanns    Schörnig


Für den Aufsichtsrat


Hans W. Reich
(Vorsitzender)