Teilen

Ad-hoc Mitteilungen / veröffentlichte Insiderinformationen

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG - Aareal Bank AG beschließt Kapitalerhöhung

Der Vorstand der Aareal Bank AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit Bezugsrechten der Aktionäre der Gesellschaft beschlossen.

DIE IN DIESER AD-HOC-MITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG, NOCH ZUR WEITERGABE, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT.

Aareal Bank AG beschließt Kapitalerhöhung 

  • Konsortialbanken garantieren Bruttoerlös in Höhe von rund 269 Mio. € 
  • Mittelzufluss soll für Wachstum im Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen und Stärkung der Eigenkapitalbasis genutzt werden / Darüber hinaus wird eine weitere Rückführung der Stillen Einlage des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) in einer Größenordnung von 75 Mio. € erwogen
  • Aareal Bank beabsichtigt vorzeitige Rückgabe der in den eigenen Büchern gehaltenen, SoFFin-garantierten Anleihe mit Fälligkeit Juni 2013 in Höhe von 2 Mrd. € 

Der Vorstand der Aareal Bank AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit Bezugsrechten der Aktionäre der Gesellschaft beschlossen. Ausgegeben werden 17.102.062 neue Inhaberstammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 3,00 €. Das Grundkapital der Gesellschaft steigt dadurch von derzeit 128.265.477 € auf 179.571.663 €. Der Bezugspreis der neuen Aktien beträgt 15,75 €. Auf dieser Basis wird der Bruttoemissionserlös voraussichtlich rund
269 Mio. € betragen. Das Angebot steht unter dem Vorbehalt der Billigung des Wertpapierprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die für den heutigen Tag erwartet wird.

Der Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Unterstützung des künftigen Wachstums des Geschäftssegments Strukturierte Immobilienfinanzierungen der Aareal Bank entsprechend ihrer aktuellen Kreditrisikostrategie verwendet werden. Zugleich soll die regulatorische Kapitalbasis der Aareal Bank Gruppe gestärkt werden. Darüber hinaus erwägt die Aareal Bank, einen Betrag aus der Kapitalerhöhung in der Größenordnung von 75 Mio. € – vorbehaltlich der Zustimmung der BaFin und einer Vereinbarung mit dem Finanzmarktstabilisierungsfonds – zur teilweisen Rückzahlung der Stillen Einlage des SoFFin zu verwenden.

Die Kapitalerhöhung soll in Form eines mittelbaren Bezugsangebots an die bestehenden Aktionäre der Aareal Bank erfolgen, wobei 5 alte Aktien zum Bezug von 2 neuen Aktien berechtigen. Die Bezugsfrist, während der die Aktionäre der Gesellschaft ihre Bezugsrechte ausüben können, beginnt voraussichtlich am
16. April 2011 und endet voraussichtlich am 29. April 2011. Die begleitenden Konsortialbanken haben sich verpflichtet, die neuen Aktien zu zeichnen und zum Bezugspreis zu übernehmen sowie diese den Aktionären unter den im voraussichtlich am 15. April 2011 zu veröffentlichenden Bezugsangebot genannten Bedingungen zum Bezug anzubieten.

Die Aareal Holding Verwaltungsgesellschaft mbH (Aareal Holding), die vor der Ausgabe der neuen Aktien 37,23 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft hält, wird die Bezugsrechtskapitalerhöhung im Rahmen einer sogenannten Opération Blanche unterstützen. Das Bankenkonsortium wird in diesem Zusammenhang einen Teil der neuen Aktien, die die Aareal Holding beziehen kann, im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich qualifizierten Investoren in Deutschland und Luxemburg sowie weiteren Ländern außerhalb der USA, anbieten. Diese Vorabplatzierung wird voraussichtlich am oder um den 14. April 2011 stattfinden. Den Nettoerlös aus der Vorabplatzierung wird die Aareal Holding nutzen, um ihrerseits neue Aktien zu erwerben, ohne zusätzliche Mittel zu investieren. Auch nach dem Abschluss des Angebotes wird die Aareal Holding mehr als 26 Prozent des Grundkapitals der Aareal Bank AG halten.

Die Bezugsrechte für die neuen Aktien, die für das Geschäftsjahr 2010 voll dividendenberechtigt sein werden, sollen in der Zeit vom 18. April 2011 bis einschließlich 27. April 2011 am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter ISIN DE000A1KRLB4 und WKN A1K RLB gehandelt werden. Für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird kein Ausgleich gewährt. Die Zulassung der neuen Aktien zum regulierten Markt und zum Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am oder um den 19. April 2011 erfolgen. Handelsbeginn der neuen Aktien ist voraussichtlich am oder um den
20. April 2011. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft einzubeziehen.

Der Wertpapierprospekt steht nach Billigung durch die BaFin unter
www.aareal-bank.com zum Download zur Verfügung

Zusätzlich zur Kapitalerhöhung beabsichtigt der Vorstand, die in den eigenen Büchern gehaltene, vom SoFFin garantierte Anleihe in Höhe von 2 Mrd. € mit einer Restlaufzeit bis zum 5. Juni 2013 kurzfristig im Einvernehmen mit dem SoFFin vorzeitig zurückzugeben. Die dreijährige Anleihe war im Juni 2010 vorsorglich zur Erhöhung der Flexibilität in der Refinanzierung emittiert, aber in der Folge aufgrund einer sukzessiven Stabilisierung des Marktumfelds nicht im Markt platziert und damit nicht für Refinanzierungs-Zwecke verwendet worden. Eine Einziehung der Anleihe würde zu einer Reduzierung der von der Aareal Bank an den SoFFin zu zahlenden Garantieprovisionen in Höhe von rund
19 Mio. € p.a. führen, für die Geschäftsjahre 2011 und 2013 entsprechend zu einer Reduzierung um den jeweils zeitanteiligen Wert; insgesamt ergäbe sich ein kumulierter positiver Ergebniseffekt in Höhe von rund 41 Mio. € vor Steuern.

Wichtiger Hinweis:

Diese Ad-hoc-Mitteilung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Ad-hoc-Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (U.S. Securities Act) oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Ad-hoc-Mitteilung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Ad-hoc-Mitteilung genannten Wertpapiere gemäß dem U.S. Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.

Diese Ad-hoc-Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keinen Prospekt dar. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Ad-hoc-Mitteilung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus einem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot dieser Wertpapiere veröffentlichten Wertpapierprospekt treffen. Der Wertpapierprospekt wird nach seiner Veröffentlichung bei der Aareal Bank AG (Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden) oder auf der Webseite der Aareal Bank AG (www.aareal-bank.com) kostenfrei erhältlich sein.

Ihre Ansprechpartner

Presse-Team
E-Mail senden

Christian Feldbrügge

Christian Feldbrügge
+49 611 348 2280
+49 171 866 7919
E-Mail senden

Jürgen Junginger

Jürgen Junginger
+49 611 348 2636
E-Mail senden