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Einlagensicherungsfonds

Die Bank ist neben der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (gesetzliche Einlagensicherung) dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (freiwillige Einlagensicherung) angeschlossen. 

Nach dem aktuellen Statut des Einlagensicherungsfonds erfolgt eine Entschädigung je Gläubiger maximal bis zu einer Sicherungsgrenze von EUR 5 Millionen (natürliche Personen und diesen Gleichgestellte) bzw. EUR 50 Millionen (nichtfinanzielle Unternehmen und diesen Gleichgestellte) in jedem Fall jedoch maximal in Höhe von 15% der Eigenmittel der Bank im Sinne von Art. 72 CRR. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die maximale Sicherungsgrenze EUR 3 Millionen bzw. EUR 30 Millionen und maximal 8,75% der Eigenmittel der Bank, ab dem 1. Januar 2030 EUR 1 Million bzw. EUR 10 Millionen und maximal 8,75% der Eigenmittel der Bank.

Die jeweilige Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben und kann auch im Internet unter https://einlagensicherungsfonds.de abgefragt werden. 

Falls Sie sich für die Einzelheiten des Sicherungsumfangs nach dem Statut des Einlagensicherungsfonds interessieren, das zum 1. Januar 2023 neu gefasst wurde, verweisen wir insbesondere auf Nr. 20 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie § 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds. Dieses finden Sie ebenfalls unter der oben genannten Internetadresse.