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Aareal Bank beginnt Rückkaufprozess der verbliebenen SoFFin-garantierten Anleihe

Rückkaufpreis wird zu interpolierter EURIBOR-Rate minus 55 Basispunkte ermittelt / Vorstandsmitglied Thomas Ortmanns: „Rückkaufprozess reflektiert gute Refinanzierungssituation der Aareal Bank.“

 

 

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  • Rückkaufpreis wird zu interpolierter EURIBOR-Rate minus
    55 Basispunkte ermittelt
  • Vorstandsmitglied Thomas Ortmanns: „Rückkaufprozess reflektiert gute Refinanzierungssituation der Aareal Bank.“

Wiesbaden, 1. Juli  2011 – Die Aareal Bank hat einen weiteren Schritt zur Rückgabe der vom Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) gewährten Emissionsgarantien eingeleitet. Sie bietet den Investoren der verbliebenen SoFFin-garantierten Anleihe mit einem Volumen von 2 Mrd. € den vorzeitigen Rückkauf aller ausstehenden Schuldverschreibungen an. Die dreijährige Anleihe hat noch eine Restlaufzeit bis zum 26. März 2012. Bereits im April 2011 hatte die Aareal Bank die zweite, in ihren eigenen Büchern gehaltene SoFFin-garantierte Anleihe in Höhe von ebenfalls 2 Mrd. € mit Laufzeit bis zum 5. Juni 2013 vorzeitig zurückgeführt.

Der nunmehr beschlossene Rückkaufprozess der SoFFin-garantierten Schuldverschreibungen 2009/2012 mit einem Kupon von 2,625% (ISIN: DE000AAR0041) beginnt am heutigen Tag und endet voraussichtlich am 11. Juli 2011. Eine betragsmäßige Begrenzung des Rückkaufs gibt es nicht. Der Rückkaufpreis wird nach Ende der Einladungsfrist auf der Grundlage des nach allgemeinen Marktgepflogenheiten interpolierten 8-Monats/9-Monats-EURIBOR abzüglich 55 Basispunkten festgelegt. Dealer Manager der Transaktion und Tender Agent ist die Deutsche Bank. Das im Zusammenhang mit der Einladung zur Abgabe von Angeboten erstellte Invitation Memorandum ist über den Tender Agent, Deutsche Bank AG, London Branch, Trust & Securities Services, Winchester House, 1 Great Winchester Street, London EC2N 2DB, United Kingdom, Telefon London: +44 207 547 5000, Frankfurt: +49 69 910 34907, Fax: +44 207 547 5001, E-Mail: xchange.offer@db.com erhältlich.

Der für das Kapitalmarkt-Geschäft zuständige Vorstand Thomas Ortmanns erklärte: „Der heute gestartete Rückkaufprozess reflektiert unsere insgesamt positive Einschätzung der Marktlage und die gute Refinanzierungssituation der Aareal Bank.“

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Kauf oder eine öffentliche Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitztümer), Australien, Japan oder Kanada oder an Personen im Vereinigten Königreich von Großbritannien, in Belgien, Frankreich oder in einer anderen Jurisdiktion dar, an die ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzmäßig wäre.

Die Verbreitung des Invitation Memorandums kann in bestimmten Ländern und Gebieten gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Aareal Bank AG, der Dealer Manager und der Tender Agent fordern hiermit sämtliche Personen, in deren Besitz das Invitation Memorandum gelangt, auf, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

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