Ab dem 5. Oktober 2025 sind alle Zahlungsdienstleister in der EU gemäß der SEPA-Verordnung (EU) 2023/1113 verpflichtet, eine Zahlungsempfängerprüfung durchzuführen. Dies gilt sowohl für klassische Überweisungen als auch für Echtzeitüberweisungen. Die Empfängerüberprüfung soll im Wesentlichen dazu beitragen, Fehlüberweisungen und Betrugsrisiken zu reduzieren.
Allgemeine Erläuterungen zum Verfahren
Bei der Empfängerüberprüfung wird unmittelbar nach Übermittlung der relevanten Informationen über den Zahlungsempfänger und vor Autorisierung einer Überweisung geprüft, ob das vom Zahler angegebene Konto sowie der Name des Zahlungsempfängers mit den bei dem Zahlungsdienstleister des Empfängers hinterlegten Angaben übereinstimmen. Anhand des mitgeteilten Prüfergebnisses entscheidet der Zahler, ob er den Überweisungsauftrag freigibt oder nach Korrektur erneut einreicht.
Die Einreichung von Überweisungsaufträgen erfolgt über das EBICS-Verfahren mit den entsprechenden Auftragsarten (siehe Abschnitt EBICS-Auftragsarten), die festlegen, ob die Empfängerüberprüfung durchgeführt werden (Opt-In) oder auf diese verzichtet werden soll (Opt-Out).
Opt-In:
- Die Empfängerprüfung ist aktiviert. Sie erhalten bei jeder zu beauftragenden Zahlung eine Rückmeldung, ob das vom Zahler angegebene Zahlungskonto und der Name des Zahlungsempfängers übereinstimmen. Erst anschließend kann der Zahlungsauftrag freigegeben werden.
- Opt-In ist verpflichtend bei der Einreichung von Zahlungsaufträgen von Verbraucherkonten (z. B. WEG-Konten).
- Opt-In ist verpflichtend bei der Einreichung von Einzelaufträgen.
Opt-Out:
- Sie verzichten bewusst auf die Empfängerüberprüfung.
- Opt-Out kann nur von Zahlungsdienstnutzern, bei denen es sich nicht um Verbraucher handelt, und nur für die Einreichung von Zahlungsaufträgen als Bündel (Sammler) gewählt werden. Daher ist Opt-out für Zahlungsaufträge von Konten, deren Inhaber eine WEG ist, nicht möglich.
Wichtiger Hinweis:
Eine Datei, die lediglich eine einzige Überweisung enthält, gilt nicht als Bündel (Sammler). In diesem Fall ist es erforderlich, den Auftrag mit aktivierter Empfängerüberprüfung (Opt-In) einzureichen. Wird eine Datei mit nur einer Zahlung ohne Empfängerüberprüfung (also mit Opt-Out) übermittelt, wird die Aareal Bank diese ablehnen.
Wird eine Datei von einem Zahlungsdienstnutzer, bei dem es sich um einen Verbraucher handelt, ohne Empfängerüberprüfung (also mit Opt-Out) eingereicht, wird diese ebenfalls von der Aareal Bank abgelehnt.
Unser Tipp: Achten Sie bei der Einreichung von Zahlungsdateien mit nur einer Transaktion darauf, stets das Opt-In-Verfahren zu verwenden, um Rückgaben oder Verzögerungen zu vermeiden.
Betroffene Kontoarten
Nach den regulatorischen Vorgaben muss die Empfängerüberprüfung für Zahlungskonten angeboten werden. Dies umfasst alle Konten, zu denen Sie klassische Überweisungen oder Echtzeitüberweisungen einreichen können.
Ablauf der Empfängerüberprüfung über das EBICS-Verfahren
Sie übermitteln Ihre Zahlungsdatei mit Opt-In über die entsprechende EBICS-Auftragsart an die Aareal Bank. Eine Gesamtübersicht unserer EBICS-Auftragsarten / Geschäftsvorfälle (BTF-Parameter) wird im Download Center bereitgestellt:
https://www.aareal-bank.com/download-center
Je nach EBICS-Client kann das Vorgehen unterschiedlich sein. Bitte beachten Sie die jeweiligen Schritte in dem dazugehörigen Benutzerhandbuch oder erfragen Sie die Funktion bei Ihrem EBICS-Softwarehersteller.
Die Aareal Bank führt nach Erhalt der Zahlungsdatei automatisch die Prüfung durch und stellt Ihnen das Ergebnis in der Verteilten Elektronischen Unterschrift (VEU) bereit. Zusätzlich können Sie das Ergebnis (VoP Status Report) als pain.002-Nachricht mit der EBICS-Auftragsart „VPZ“ abholen.
Mögliche Ergebnisse:
- Volle Übereinstimmung / Full Match
- Teilweise Übereinstimmung / Close Match
- Keine Übereinstimmung / No MatchPrüfung nicht anwendbar / Not possible or applicable
- Prüfung noch nicht abgeschlossen / Pending
- Eine Unterschrift bzw. Freigabe der Zahlung ist erst nach Kenntnisnahme des Prüfergebnisses sowie der Haftungsfolgen möglich. Bei Bündeln (Sammlern) erhalten Sie eine aggregierte Übersicht der Prüfergebnisse zu den jeweiligen Einzelposten. Je nach Software kann der Aufruf variieren, ggf. müssen Sie vorerst separat den Begleitzettel bzw. die Displaydatei über die Auftragsart „HVD“ aufrufen.
Handlungsempfehlung:
Bei "Close Match" oder "No Match" prüfen Sie bitte sorgfältig den Namen des Zahlungsempfängers und dessen IBAN. Vergewissern Sie sich, dass die Daten korrekt eingegeben wurden. Rückfragen beim Empfänger können helfen, fehlgeleitete Zahlungen zu vermeiden. Vergessen Sie nicht, Ihre Stammdaten anhand der Rückfrage beim Empfänger gegebenenfalls zu korrigieren, um künftige „Close Match“- oder „No Match“-Ergebnisse zu vermeiden.
EBICS-Auftragsarten für die Empfängerüberprüfung
Die bisherigen EBICS-Auftragsarten für die Einreichung von klassischen Überweisungen bzw. Echtzeitüberweisungen werden zu Opt-Out Auftragsarten. Es werden neue Auftragsarten für die Einreichung von klassischen Überweisungen bzw. Echtzeitüberweisungen mit Opt-In sowie für die Abholung des VoP Statusreports pain.002 eingeführt.
- CCT: Einreichung klassische Überweisung ohne Empfängerüberprüfung
- CIP: Einreichung Echtzeitüberweisung ohne Empfängerüberprüfung
- CTV: Einreichung klassische Überweisung mit Empfängerüberprüfung
- CIV: Einreichung Echtzeitüberweisung mit Empfängerüberprüfung
- VPZ: Abholung VoP Status Report pain.002
Anforderungen an Ihren EBICS-Client
Voraussetzung für die Nutzung der Empfängerüberprüfung ist, dass Ihr EBICS-Client die relevanten Auftragsarten unterstützt. Bitte achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass Ihr EBICS-Client spätestens ab dem 05. Oktober 2025 die entsprechenden technischen Voraussetzungen erfüllt.
Falls Ihr aktueller EBICS-Client nicht geeignet ist, müssen Sie rechtzeitig auf eine Version umsteigen oder updaten, die die Empfängerüberprüfung unterstützt.
Andernfalls kann eine reibungslose Abwicklung Ihrer Überweisungsaufträge ab dem 5. Oktober 2025 nicht gewährleistet werden.
Nutzung und Hinterlegung von Handelsnamen
Bei der Empfängerüberprüfung gleicht der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers den Namen des Empfängers mit dem vom Zahler angegebenen Namen ab.
Name des Zahlungsempfängers ist in Bezug auf eine juristische Person die Firma oder der Handelsname, d. h. der Name, unter dem das Geschäft eines Unternehmens in der Öffentlichkeit bekannt ist.
Die Aareal Bank bietet Ihnen die Möglichkeit an, zusätzlich zu Ihrer Firma auch Handelsnamen zu hinterlegen, die dann für die Empfängerüberprüfung herangezogen werden.
Dieser Service steht nur juristischen Personen zur Verfügung.
Die Aareal Bank unterstützt die Hinterlegung von maximal fünf Handelsnamen pro juristische Person. Die Hinterlegung ist bei der Bank ist schriftlich zu beauftragen. Die Verwendung eines Handelsnamens durch die juristische Person ist auf Verlangen der Bank in geeigneter Weise nachzuweisen, z. B. mittels eines offiziellen Briefkopfs des Unternehmens.
Handlungsempfehlung:
Um unnötige Rückfragen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, im Schriftverkehr deutlich darauf hinzuweisen, welchen Empfängernamen Ihr Geschäftspartner bei Überweisungen angegeben soll.