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Corporate Governance

Good Corporate Governance ist Teil unseres Selbstverständnisses – seit jeher.

Die Aareal Bank AG als Muttergesellschaft der Aareal Bank Gruppe hatte bereits im Jahr 1999, drei Jahre vor Verabschiedung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), einen eigenen Kodex veröffentlicht. Sie unterstützt die Ziele und Zwecke des DCGK ausdrücklich und verfolgt regelmäßig die von der Deutschen Corporate Governance Kommission durchgeführten Änderungen und Erweiterungen der Empfehlungen. Der bankeigene Kodex wird seit 2002 entsprechend der Weiterentwicklung des DCGK unter Maßgabe der jährlichen Entsprechenserklärung fortgeschrieben.

Die Elemente einer guten Unternehmensführung sind zahlreich; Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Interessen der Stakeholdern, insbesondere der Aktionäre, der Mitarbeiter, der Gläubiger und der Umwelt. Transparenz nach innen wie außen, eine nachhaltig ausgerichtete Dividendenpolitik, effiziente Zusammenarbeit der Führungsorgane im Sinne eines konstruktiven Dialogs, Incentive- und Kontrollmechanismen etc. zählen definitiv dazu.

In unserer jährlichen Entsprechenserklärung erläutern wir, ob bzw. wie wir den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der jeweiligen gültigen Kodexfassung heute und in Zukunft entsprechen.

Wir veröffentlichen in unserem Geschäftsbericht das Vergütungssystem für Vorstand und Aufsichtsrat und legen die Vergütungshöhe unserer Risk Taker offen. Im Rahmen dieser Berichterstattung erfüllen wir alle Anforderungen des AktG, des HGB und des DCGK, die wir als börsennotierte Aktiengesellschaft befolgen, und die Anforderungen des KWG und der Institutsvergütungsverordnung, denen wir als bedeutendes Institut verpflichtet sind.

Geschäfte mit Wertpapieren des Unternehmens und damit verbundenen Finanzinstrumenten ab 5.000,- Euro pro Kalenderjahr von Vorständen und Aufsichtsräten der Aareal Bank AG sowie mit ihnen in enger Beziehung stehende Personen (sog. Managers‘ Transactions) sind innerhalb von 3 Werktagen zu melden und auf der Internetseite zu veröffentlichen.

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Aktionäre verpflichtet, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn  ihr Anteil an Stammaktien oder darauf bezogener Instrumente bestimmte Schwellenwerte (3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte) berühren.

Der Aareal Bank Gruppe gemeldete Veränderungen von Beteiligungen finden Sie hier.

Hier finden Sie die aktuelle Satzung der Aareal Bank AG.

Integrität und verantwortungsvolles Handeln gelten als Verpflichtung für alle Mitarbeiter – unabhängig von ihrer Funktion und Aufgabe. Der Code of Conduct ist ein Bestandteil der verantwortungsvollen Corporate Governance. Er beinhaltet verbindliche Regeln für gesetzeskonformes und ethisches Verhalten aller Mitarbeiter gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und Kollegen.

„Die Achtung der Menschenrechte betrachten wir als unabdingbaren Teil unserer Verantwortung als global agierendes Unternehmen. Neben der konsequenten Einhaltung der national geltenden gesetzlichen Bestimmungen setzen wir bei der Aareal Bank Gruppe auf freiwilliges Engagement als tragende Säule unseres Wirtschaftens. Aus diesem Grund sprechen wir uns für eine entschiedene Förderung der Menschenrechte innerhalb unseres Einflussbereiches aus.“
Der Vorstand.

Als Aktiengesellschaft wird die Aareal Bank AG und der Konzern im dualen Führungssystem geführt. Der Aufsichtsrat kontrolliert und überwacht den Vorstand, steht ihm allerdings auch beratend zur Seite, um ihn bei den Herausforderungen in einems derart dynamischen Umfelds zu unterstützen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat umfassend über die Vorgänge und Sicherungssysteme im Unternehmen und stimmt sich bei wesentlichen Themen mit ihm ab. 

Der Austausch außerhalb der Sitzungen findet nicht nur zwischen Vorstands- und Aufsichtsratvorsitzendem statt, sondern auch regelmäßig zwischen einzelnen Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern, insbesondere der Ausschussvorsitzenden.

Die Aareal Bank AG erfüllt die Anforderungen des § 25d KWG vollständig und verfügt demgemäß über die gesetzlich vorgeschriebene Ausschüsse. Der Präsidial- und Nominierungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Personalpolitik für Aufsichtsrat, Vorstand und den obersten Führungsebenen und führt einen kontinuierlichen Strategie-Dialog mit dem Vorstand. Der Risikoausschuss überwacht den Vorstand in Risikofragen und steht ihm beratend bei der Gestaltung von Risikostrategie und Risikomanagementsystem zur Seite. Dem Prüfungsausschuss werden die Berichte der internen Revision und alle Finanzberichte vorgelegt. Er führt die Auswahl und die Überwachung des Abschlussprüfers vorrangig durch. Der Vergütungskontrollausschuss befasst sich mit den Fragen der Vergütung des Vorstandes und der Mitarbeiter, auch und insbesondere unter Risikogesichtspunkten.

Darüber hinaus wurde 2015 zusätzlich ein Technologie- und Innovationsausschuss gegründet, der sich beispielsweise mit der IT, die innerhalb des Unternehmens genutzt wird, ebenso wie mit informationstechnischen Produkten, die von Unternehmen der Aareal Bank Gruppe entwickelt und vertrieben werden, befasst.

Nähere Informationen zum Aufsichtsrat, seiner Arbeit und seinen Ausschüssen finden Sie im Geschäftsbericht des Konzerns im Kapitel „Transparenz“.

Bei der Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand achtet der Aufsichtsrat darauf, die Gefahr von „Gruppen-Denken“ und Voreingenommenheit möglichst gering zu halten, indem er für eine ausreichende Diversität in den Gremien sorgt. Dazu hat er sich insbesondere Ziele für die Beteiligung von Frauen in Vorstand und Aufsichtsrat gesetzt, die er im Vorstand sogar übertrifft und darin deutschlandweit über einen überdurchschnittlich hohen Frauenanteil verfügt.

Zudem hat er sich eine Altershöchstgrenze für Aufsichtsratsmitglieder von 70 Jahren gesetzt und sorgt für unterschiedliche Ausbildungs- und Berufshintergründe im angemessenen Rahmen. Die Leitlinien zur Auswahl geeigneter Kandidaten für Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie im Geschäftsbericht des Konzern unter „Transparenz/Corporate Governance Bericht“.

Der Aufsichtsrat hat für sich und den Vorstand Gremien- und Positionsprofile entwickelt, die ihn in die Lage versetzen, bei der Auswahl von Kandidaten die persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Qualifikation zu beurteilen und den einzelnen Kandidaten im Gesamtgefüge des betroffenen Organs einzufügen. Damit kann er auch auf kurzfristige Veränderungen in der Zusammensetzung reagieren. Mit langfristig absehbaren Veränderungen, beispielsweise Bestellungsperiodenablauf oder angekündigter Niederlegung, befasst sich der Präsidial- und Nominierungsausschuss schon über ein Jahr im Voraus. Zudem achtet der Vorstand auf eine Diversität im Alter und der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat, um eine Vielzahl gleichzeitiger Mandatsabläufe zu vermeiden und so den Abfluss von wesentlichem Know How nicht zu riskieren.

Der Präsidial- und Nominierungsausschuss führt mindestens jährlich eine Bewertung von Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung der Organe Vorstand und Aufsichtsrat durch. Zudem beurteilt er sowohl die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Organmitglieder als auch von Vorstand und Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit.

Die Aareal Bank AG ist ein sogenanntes ‚bedeutendes Institut‘ und wird daher direkt von der Europäischen Zentralbank in Joint Supervisory Teams mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank beaufsichtigt. Die Aareal Bank AG achtet dabei auf Transparenz gegenüber allen drei Behörden und legt größten Wert auf einen offenen und konstruktiven Dialog. Sie geht dabei oftmals über das geforderte Mindestmaß hinaus und ergänzt aufsichtsrechtliche Erwartungen um die eigene Zielvorstellung guter Corporate Governance.

Erfahren Sie mehr in unserem Geschäftsbericht.

Wie im Februar 2016 verkündet, verfolgt die Aareal Bank Gruppe eine dynamische Dividendenpolitik. So soll die Ausschüttungsquote bis 2018 sukzessive steigen. Dabei soll die Basisdividende von weiterhin ca. 50 Prozent des Ergebnisses je Stammaktie (EPS) auf Basis der aktuellen Planungen um eine Zusatzdividende von bis zu 30 Prozent ergänzt werden.

Diese Änderung der Dividendenpolitik steht im Zusammenhang mit unserer strategischen Agenda „Aareal 2020 – Adjust. Advance. Achieve.“. Sie ist unsere Antwort auf die mannigfaltigen Herausforderungen der Zukunft – und auf die Chancen, die sich in einem herausfordernden Umfeld gleichwohl bieten.

Hier finden Sie die aktuelle Conflicts of Interest Policy der Aareal Bank AG.