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Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG - Historie

Stand: Dezember 2011

Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:

Seit der letzten Entsprechenserklärung vom Mai 2011 hat die Aareal Bank AG den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Kodexfassung vom 26. Mai 2010 mit Ausnahme der nachfolgenden Empfehlungen entsprochen.

Die Kodex-Empfehlungen in Ziffer 4.2.3 Abs. 4 und 5 sehen im Zusammenhang mit der Vorstandsvergütung Abfindungs-Caps vor. Die Vorstandsverträge enthalten keine Regelungen über Abfindungen. Soweit ein Vorstandsvertrag vorzeitig ohne wichtigen Grund beendet werden soll, ist für die vertraglichen Erfüllungsansprüche ein Cap nicht vorgesehen. Es ist aus Sicht des Aufsichtsrats empfehlenswerter, jeden Einzelfall individuell zu behandeln und flexibel in Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag zu gehen. Allerdings soll bei Vereinbarung über eine Entschädigungszahlung die empfohlene Begrenzung mit berücksichtigt werden.

Im Falle eines Change of Controls enthalten die Vorstandsverträge Begrenzungen für Abfindungszahlungen, die nicht über den empfohlenen Wert hinausgehen.

Die Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Abs. 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sieht eine erfolgsorientierte Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Vorstand und Aufsichtsrat sehen den potentiellen Interessenkonflikt dieser Empfehlung für den Aufsichtsrat als Kontrollorgan als nicht zielführend an und haben daher der Hauptversammlung eine entsprechende Satzungsänderung für die Aufsichtsratsvergütung vorgeschlagen. Mit Beschluss der Hauptversammlung und Umstellung der Vergütung des Aufsichtsrats zu einer ausschließlich fixen Vergütung wurde der Vorgabe in Ziffer 5.4.6 Abs. 2 daher nicht mehr entsprochen.

Die Aareal Bank AG wird den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 – mit den oben genannten Einschränkungen zu Ziffer 4.2.3 Abs. 4 und 5 sowie Ziffer 5.4.6 Abs. 2 - weiter folgen.

Weitere Informationen zu den Corporate Governance Grundsätzen der Aareal Bank AG können im Internet abgerufen werden unter:

http://www.aareal-bank.com/investor-relations/corporate-governance/ 
   
Wiesbaden, im Dezember 2011

Der Vorstand

Dr. Schumacher    Große Wördemann     Merkens    Ortmanns

Für den Aufsichtsrat

Hans W. Reich
(Vorsitzender)

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