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Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Wir möchten Sie informieren, dass Bankaktien, Schuldverschreibungen von Banken und Sparkassen sowie andere Forderungen gegen Banken und Sparkassen europaweit besonderen Vorschriften für den Fall der Bestandsgefährdung dieser Institute unterliegen. Hintergrund sind die gesetzlichen Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung, die in einem Abwicklungsfall zur Anwendung kommen können. Diese Regelungen (zum Beispiel sogenanntes „Bail-in“) können sich für den Anleger beziehungsweise Vertragspartner im Abwicklungsfall des Instituts nachteilig auswirken. Nähere Informationen, welche Finanzinstrumente betroffen sind, erfahren Sie auf der Website der BaFin  unter dem Suchbegriff "Haftungskaskade".