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Die Europäische Union hat mit der neuen Verordnung (EU) 2024/886 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 sowie der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro die Rahmenbedingungen für schnellere, sichere und transparente Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums geschaffen. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung müssen Banken künftig sicherstellen, dass ihre Kunden jederzeit SEPA-Echtzeitüberweisungen (SCT Inst) senden und empfangen können. Bankkunden sollen so in die Lage versetzt werden, rund um die Uhr (24/7/365) und über EU-Ländergrenzen hinweg Zahlungen in Euro anzuweisen, die innerhalb von 10 Sekunden beim Empfänger ankommen. 

Um die Sicherheit der Zahlungen zu erhöhen, sieht die Verordnung die Durchführung einer Überprüfung des Zahlungsempfängers für die bisherigen klassischen SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen vor, die sogenannte Empfängerüberprüfung bzw. Verification of Payee (VoP).

Die Verpflichtung für den Empfang von Echtzeitüberweisungen, gilt seit dem 9. Januar 2025. Die Aareal Bank bietet dies bereits seit September 2023 an.

Die Verpflichtung des Angebots der Versendung von Echtzeitüberweisungen gilt ab dem 5. Oktober 2025. Die Aareal Bank wird diesen Service zum genannten Termin zunächst für Einzelüberweisungen anbieten.

Die Verpflichtung zur Durchführung der Empfängerüberprüfung gilt ebenfalls ab dem 5. Oktober 2025 und wird von der Aareal Bank erfüllt.

Im Folgenden haben wir Informationen zu Echtzeitüberweisungen und der Empfängerprüfung für Sie zusammengefasst. 
Im dritten Abschnitt finden Sie außerdem Informationen zur Verfügbarkeit aktueller SEPA-Formatversionen je nach ERP-System.

Unterstützung zunächst nur für einzelne Zahlungsaufträge 

Die Beauftragung von Echtzeitüberweisungen über die Aareal Bank setzt den Abschluss eines Zusatzvertrages voraus, in dem die Besonderheiten für Echtzeitüberweisungen geregelt sind. 

Die Beauftragung als Einzelauftrag erfordert, dass eine eingereichte Datei genau einen Echtzeitüberweisungsauftrag enthalten darf. 

Die Einreichung von Echtzeitüberweisungen als Bündel (Sammler) wird von der Aareal Bank zu einem späteren Zeitpunkt unterstützt. Der konkrete Termin wird zu gegebener Zeit auf dieser Internetseite veröffentlicht und über weitere Kanäle kommuniziert.  

Unterstützte Kontoarten

Nach den regulatorischen Vorgaben muss die Echtzeitüberweisung für Zahlungskonten angeboten werden. Geldanlagekonten und Mietkautionskonten fallen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung. Ergänzend zu den regulatorischen Vorgaben bieten wir Echtzeitüberweisungen auch für Mietkautionssammelkonten und Unterkonten im Einzelmietkautionsverfahren (mit Ausnahme von Komplettauszahlungen) an.

Ablauf der Einreichung

Die Ausführung einer Echtzeitüberweisung muss gemäß regulatorischen Vorgaben innerhalb von 10 Sekunden erfolgen ab Eingang des Auftrags bei der Bank. 

Die Einreichung von Echtzeitüberweisungen erfolgt mittels gesonderter EBICS-Auftragsarten (CIP und CIV). Eine vollständige Übersicht der von der Aareal Bank unterstützten EBICS-Auftragsarten / Geschäftsvorfälle (BTF-Parameter) wird im Download Center bereitgestellt:

www.aareal-bank.com/download-center

Nach Verarbeitung wird dem Auftraggeber ein Statusreport (pain.002) übermittelt, der mitteilt, ob die Ausführung erfolgreich war oder nicht. Der Statusreport wird über das EBICS-Verfahren bereitgestellt und kann mit der Auftragsart CIZ über Ihren EBICS-Client abgeholt werden. 

  • Eine positive Rückmeldung wird im Statusreport mit dem Code ACCP (Accepted – Der Betrag wurde dem Zahlungsempfänger zur Verfügung gestellt).
  • Eine negative Rückmeldung wird mit dem Code RJCT (Reject – Die Echtzeitüberweisung wurde nicht ausgeführt) ausgegeben.

Bei Nichtausführung der Echtzeitüberweisung (z. B. aufgrund einer Ablehnung durch die Empfängerbank oder bei einem Zeitablauf im Clearing) werden im Statusreport neben den Referenznummern aus dem Kundenauftrag weitere Detailinformationen zur Transaktion ausgegeben: die Empfängerbankverbindung, der Betrag und der Verwendungszweck. 

Bitte beachten Sie: Sofern Echtzeitüberweisungen für die Beauftragung von Lohn- und Gehaltszahlungen genutzt werden, können diese Detailinformationen im Statusreport zu nicht ausgeführten Zahlungen ausgegeben werden.

Wichtiger Hinweis zum Sonderfall „doppelter Statusreport“:
Falls bei der Aareal Bank innerhalb von zehn Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags für eine Echtzeitüberweisung keine Ausführungsbestätigung von dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vorliegt, wird im Statusreport der Code PNDG in Kombination mit dem Reason Code AB11 (Status Echtzeitüberweisung noch in Klärung) angezeigt. In diesem Fall wird das Konto des Zahlers nicht belastet. Nach dieser Information erfolgt später die abschließende Benachrichtigung des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers, die Ihnen ebenfalls am Bankrechner zur Abholung bereitgestellt wird:

  • bei Ablehnung des Auftrags wird der Code RJCT (Die Echtzeitüberweisung wurde nicht ausgeführt) ausgegeben, der Auftrag wurde endgültig nicht ausgeführt und muss erneut beauftragt werden.
  • bei einer (nachträglichen) Bestätigung der Ausführung wird Ihnen der Code ACCP (Der Betrag wurde dem Zahlungsempfänger zur Verfügung gestellt) angezeigt. In diesem Fall wird sich ein Mitarbeiter der Aareal Bank mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen (z. B. manuelle Nachbelastung) abzustimmen. Wir empfehlen daher, die abschließende Benachrichtigung abzuwarten, bevor eine weitere Zahlung beauftragt wird.
     

Übersicht der EBICS-Auftragsarten

  • CIP: Einreichung von Echtzeitüberweisungen ohne Empfängerüberprüfung (Opt-Out)
  • CIV: Einreichung von Echtzeitüberweisungen mit Empfängerüberprüfung (Opt-In)
  • CIZ: Abholung des Payment Status Reports (pain.002) für Echtzeitüberweisung

Eine vollständige Übersicht der von der Aareal Bank unterstützten EBICS-Auftragsarten / Geschäftsvorfälle (BTF-Parameter) wird im Download Center bereitgestellt:

www.aareal-bank.com/download-center

Detaillierte Erläuterungen zu den Verfahren mit und ohne Empfängerüberprüfung (Opt-In und Opt-Out) finden Sie im Abschnitt „Empfängerüberprüfung“ unter dem Punkt „Allgemeine Erläuterungen zum Verfahren“. 

Verfügungsberechtigungen

Die bei der Aareal Bank hinterlegten Verfügungsberechtigungen für SEPA-Überweisungen gelten gleichermaßen (nach Art und Umfang) für die Einreichung von Echtzeitüberweisungen. Sie müssen keine zusätzlichen Berechtigungen für Echtzeitüberweisungen bekanntgeben.  

Limite

Sie haben die Möglichkeit, einen per Echtzeitüberweisung versendbaren Höchstbetrag festzulegen („Echtzeitüberweisungslimit“).

Pro Konto sind die folgenden Konfigurationen alternativ möglich:

  • Unlimitiert, d. h. ohne Höchstbetrag (Default-Einstellung)
  • Limit pro Tag, d. h. der Höchstbetrag gilt in Summe für alle eingereichten Echtzeitüberweisungen pro Kalendertag
  • Limit pro Auftrag, d. h. der festgelegte Höchstbetrag gilt für jede einzelne eingereichte Echtzeitüberweisung

Die Festlegung oder Änderung des Echtzeitüberweisungslimits muss schriftlich und durch einen für das entsprechende Konto hinterlegten Vertretungsberechtigten beauftragt werden.

Derzeit ist die Pflege von Limiten bei der Aareal Bank an Bankarbeitstagen und jeweils mit Wirkung zum auf die Bearbeitung folgenden Kalendertag oder zu einem Kalendertag in der Zukunft möglich, sofern der Auftrag bis 15:30 Uhr vorliegt. 

Für die Beauftragung wird auf der Kundenserviceseite zu gegebener Zeit ein separater Vordruck zur Verfügung gestellt. Dieser kann (nach rechtsverbindlicher Unterschrift) eingescannt als PDF per E-Mail an die im Vordruck genannte E-Mail-Adresse der Aareal Bank gesendet werden.

Zusammenspiel mit anderen Limiten

Das Echtzeitüberweisungslimit ist ein spezielles Limit nur für Echtzeitüberweisungen, das am Konto festgelegt wird. Es gilt somit unabhängig von (bestehenden) Limiten für Vollmachten bzw. Verfügungsberechtigungen. 

Beispiele: 

 

EchtzeitüberweisungslimitÜberweisungslimit eines Verfügungsberechtigten mit EinzelvollmachtBeauftragungsmöglichkeit für Echtzeitüberweisungen
unlimitiertMax. 1.000 EURPro Echtzeitüberweisung kann der Verfügungsberechtigte bis zu 1.000 EUR beauftragen, dies beliebig oft pro Tag.
Pro Kalendertag 10.000 EURMax. 1.000 EURPro Echtzeitüberweisung kann der Verfügungsberechtigte bis zu 1.000 EUR beauftragen, in Summe können 10.000 EUR pro Kalendertag nicht überschritten werden.
Pro Auftrag 10.000 EURMax. 1.000 EURPro Echtzeitüberweisung kann der Verfügungsberechtigte bis zu 1.000 EUR beauftragen, dies aber beliebig oft pro Tag.
unlimitiertunlimitiertPro Echtzeitüberweisung kann der Verfügungsberechtigte einen beliebigen Betrag beauftragen, dies beliebig oft pro Tag.
Pro Kalendertag 10.000 EURunlimitiertPro Echtzeitüberweisung kann der Verfügungsberechtigte zwar einen beliebigen Betrag beauftragen z. B. 100.000 EUR, das Echtzeitüberweisungslimit begrenzt dies aber auf insgesamt 10.000 EUR pro Tag. Der Auftrag würde daher abgelehnt werden.
Pro Auftrag 10.000 EURunlimitiertPro Echtzeitüberweisungsauftrag kann der Verfügungsberechtigte zwar einen beliebigen Betrag z. B. 100.000 EUR beauftragen, das Echtzeitüberweisungslimit begrenzt dies aber auf 10.000 EUR pro Auftrag. Der Auftrag würde daher abgelehnt werden.

 

Ab dem 5. Oktober 2025 sind alle Zahlungsdienstleister in der EU gemäß der SEPA-Verordnung (EU) 2023/1113 verpflichtet, eine Zahlungsempfängerprüfung durchzuführen. Dies gilt sowohl für klassische Überweisungen als auch für Echtzeitüberweisungen. Die Empfängerüberprüfung soll im Wesentlichen dazu beitragen, Fehlüberweisungen und Betrugsrisiken zu reduzieren.

Allgemeine Erläuterungen zum Verfahren

Bei der Empfängerüberprüfung wird unmittelbar nach Übermittlung der relevanten Informationen über den Zahlungsempfänger und vor Autorisierung einer Überweisung geprüft, ob das vom Zahler angegebene Konto sowie der Name des Zahlungsempfängers mit den bei dem Zahlungsdienstleister des Empfängers hinterlegten Angaben übereinstimmen. Anhand des mitgeteilten Prüfergebnisses entscheidet der Zahler, ob er den Überweisungsauftrag freigibt oder nach Korrektur erneut einreicht.

Die Einreichung von Überweisungsaufträgen erfolgt über das EBICS-Verfahren mit den entsprechenden Auftragsarten (siehe Abschnitt EBICS-Auftragsarten), die festlegen, ob die Empfängerüberprüfung durchgeführt werden (Opt-In) oder auf diese verzichtet werden soll (Opt-Out).

Opt-In: 

  • Die Empfängerprüfung ist aktiviert. Sie erhalten bei jeder zu beauftragenden Zahlung eine Rückmeldung, ob das vom Zahler angegebene Zahlungskonto und der Name des Zahlungsempfängers übereinstimmen. Erst anschließend kann der Zahlungsauftrag freigegeben werden.
  • Opt-In ist verpflichtend bei der Einreichung von Zahlungsaufträgen von Verbraucherkonten (z. B. WEG-Konten).
  • Opt-In ist verpflichtend bei der Einreichung von Einzelaufträgen. 

Opt-Out: 

  • Sie verzichten bewusst auf die Empfängerüberprüfung.
  • Opt-Out kann nur von Zahlungsdienstnutzern, bei denen es sich nicht um Verbraucher handelt, und nur für die Einreichung von Zahlungsaufträgen als Bündel (Sammler) gewählt werden. Daher ist Opt-out für Zahlungsaufträge von Konten, deren Inhaber eine WEG ist, nicht möglich.

Wichtiger Hinweis:

Eine Datei, die lediglich eine einzige Überweisung enthält, gilt nicht als Bündel (Sammler). In diesem Fall ist es erforderlich, den Auftrag mit aktivierter Empfängerüberprüfung (Opt-In) einzureichen. Wird eine Datei mit nur einer Zahlung ohne Empfängerüberprüfung (also mit Opt-Out) übermittelt, wird die Aareal Bank diese ablehnen.

Wird eine Datei von einem Zahlungsdienstnutzer, bei dem es sich um einen Verbraucher handelt, ohne Empfängerüberprüfung (also mit Opt-Out) eingereicht, wird diese ebenfalls von der Aareal Bank abgelehnt.

Unser Tipp: Achten Sie bei der Einreichung von Zahlungsdateien mit nur einer Transaktion darauf, stets das Opt-In-Verfahren zu verwenden, um Rückgaben oder Verzögerungen zu vermeiden.

Betroffene Kontoarten

Nach den regulatorischen Vorgaben muss die Empfängerüberprüfung für Zahlungskonten angeboten werden.  Dies umfasst alle Konten, zu denen Sie klassische Überweisungen oder Echtzeitüberweisungen einreichen können.

Ablauf der Empfängerüberprüfung über das EBICS-Verfahren
  1. Sie übermitteln Ihre Zahlungsdatei mit Opt-In über die entsprechende EBICS-Auftragsart an die Aareal Bank. Eine Gesamtübersicht unserer EBICS-Auftragsarten / Geschäftsvorfälle (BTF-Parameter) wird im Download Center bereitgestellt:

     

    https://www.aareal-bank.com/download-center

     

    Je nach EBICS-Client kann das Vorgehen unterschiedlich sein. Bitte beachten Sie die jeweiligen Schritte in dem dazugehörigen Benutzerhandbuch oder erfragen Sie die Funktion bei Ihrem EBICS-Softwarehersteller.

  2. Die Aareal Bank führt nach Erhalt der Zahlungsdatei automatisch die Prüfung durch und stellt Ihnen das Ergebnis in der Verteilten Elektronischen Unterschrift (VEU) bereit. Zusätzlich können Sie das Ergebnis (VoP Status Report) als pain.002-Nachricht mit der EBICS-Auftragsart „VPZ“ abholen. 


    Mögliche Ergebnisse:
     - Volle Übereinstimmung / Full Match
     - Teilweise Übereinstimmung / Close Match
     - Keine Übereinstimmung / No MatchPrüfung nicht anwendbar / Not possible or applicable
     - Prüfung noch nicht abgeschlossen / Pending

  3. Eine Unterschrift bzw. Freigabe der Zahlung ist erst nach Kenntnisnahme des Prüfergebnisses sowie der Haftungsfolgen möglich. Bei Bündeln (Sammlern) erhalten Sie eine aggregierte Übersicht der Prüfergebnisse zu den jeweiligen Einzelposten. Je nach Software kann der Aufruf variieren, ggf. müssen Sie vorerst separat den Begleitzettel bzw. die Displaydatei über die Auftragsart „HVD“ aufrufen. 

Handlungsempfehlung:

Bei "Close Match" oder "No Match" prüfen Sie bitte sorgfältig den Namen des Zahlungsempfängers und dessen IBAN. Vergewissern Sie sich, dass die Daten korrekt eingegeben wurden. Rückfragen beim Empfänger können helfen, fehlgeleitete Zahlungen zu vermeiden. Vergessen Sie nicht, Ihre Stammdaten anhand der Rückfrage beim Empfänger gegebenenfalls zu korrigieren, um künftige „Close Match“- oder „No Match“-Ergebnisse zu vermeiden.
 

EBICS-Auftragsarten für die Empfängerüberprüfung

Die bisherigen EBICS-Auftragsarten für die Einreichung von klassischen Überweisungen bzw. Echtzeitüberweisungen werden zu Opt-Out Auftragsarten. Es werden neue Auftragsarten für die Einreichung von klassischen Überweisungen bzw. Echtzeitüberweisungen mit Opt-In sowie für die Abholung des VoP Statusreports pain.002 eingeführt.

  • CCT: Einreichung klassische Überweisung ohne Empfängerüberprüfung
  • CIP: Einreichung Echtzeitüberweisung ohne Empfängerüberprüfung
  • CTV: Einreichung klassische Überweisung mit Empfängerüberprüfung
  • CIV: Einreichung Echtzeitüberweisung mit Empfängerüberprüfung
  • VPZ: Abholung VoP Status Report pain.002  

Anforderungen an Ihren EBICS-Client

Voraussetzung für die Nutzung der Empfängerüberprüfung ist, dass Ihr EBICS-Client die relevanten Auftragsarten unterstützt. Bitte achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass Ihr EBICS-Client spätestens ab dem 05. Oktober 2025 die entsprechenden technischen Voraussetzungen erfüllt.

Falls Ihr aktueller EBICS-Client nicht geeignet ist, müssen Sie rechtzeitig auf eine Version umsteigen oder updaten, die die Empfängerüberprüfung unterstützt.

Andernfalls kann eine reibungslose Abwicklung Ihrer Überweisungsaufträge ab dem 5. Oktober 2025 nicht gewährleistet werden.  

Nutzung und Hinterlegung von Handelsnamen

Bei der Empfängerüberprüfung gleicht der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers den Namen des Empfängers mit dem vom Zahler angegebenen Namen ab.

Name des Zahlungsempfängers ist in Bezug auf eine juristische Person die Firma oder der Handelsname, d. h. der Name, unter dem das Geschäft eines Unternehmens in der Öffentlichkeit bekannt ist. 

Die Aareal Bank bietet Ihnen die Möglichkeit an, zusätzlich zu Ihrer Firma auch Handelsnamen zu hinterlegen, die dann für die Empfängerüberprüfung herangezogen werden.

Dieser Service steht nur juristischen Personen zur Verfügung.

Die Aareal Bank unterstützt die Hinterlegung von maximal fünf Handelsnamen pro juristische Person. Die Hinterlegung ist bei der Bank ist schriftlich zu beauftragen. Die Verwendung eines Handelsnamens durch die juristische Person ist auf Verlangen der Bank in geeigneter Weise nachzuweisen, z. B. mittels eines offiziellen Briefkopfs des Unternehmens.

Handlungsempfehlung:

Um unnötige Rückfragen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, im Schriftverkehr deutlich darauf hinzuweisen, welchen Empfängernamen Ihr Geschäftspartner bei Überweisungen angegeben soll. 

Übersicht der ERP-Version mit Nutzung von aktuellen SEPA-Formaten (größer Formatversion 2.7):

 

Mindestens einzusetzendes ReleaseMindestens einzusetzendes ReleaseHinweise zur Verfügbarkeit
BK01 mit SAP-REAOP 7.7 / 8.1Bereits verfügbar
BK01 mit SAP IS-UAOP 5.7 / 3.7Bereits verfügbar
BK01 mit Blue EagleAOP 7.7 / 8.1Bereits verfügbar
BK01 mit Wodis YuneoAlle ReleasesBereits verfügbar
BK01 mit Wodis Sigma7.0.34Bereits verfügbar
BK01 mit KarthagoVersionsnummer „Update 0000-00MS“verfügbar ab ca. Ende Juni 2025
BK01 mit wowinexAlle ReleasesBereits verfügbar
BK01 mit immotionUpdate 2024.01 (für SEPA Version 3.0)
oder
Update 2025.02 (für SEPA Version 3.7)
verfügbar seit Herbst 2024

demnächst verfügbar
BK01 mit limaAlle ReleasesBereits verfügbar
BK01 mit kVASyAlle ReleasesBereits verfügbar, automatisierte Auslieferung erfolgt
Aareal Account KautionenUmsetzung in Arbeit und wird rechtzeitig zum Termin bereitstehenAuslieferung/Umstellung erfolgt automatisiert – kundenseitig ist nichts zu tun

 

*Die beschriebenen BK01-Lösungen sind Produkte der First Financial Software GmbH, einem Gemeinschaftsunternehmen von Aareal Bank und Aareon. Die Aareal Bank AG ist exklusiver BK01-Kontosystempartner. Voraussetzung zur Nutzung von BK01 ist ein Konto bei der Aareal Bank AG.

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