Advent International und Centerbridge Partners erwägen erneutes Übernahmeangebot
Die Aareal Bank AG ist von Advent International ("Advent") und Centerbridge Partners ("Centerbridge") darüber informiert worden, dass die Atlantic BidCo GmbH mit Blick auf ein mögliches neues Übernahmeangebot Gespräche mit Aktionären abgeschlossen hat, die insgesamt über ca. 37 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft verfügen. Diese haben sich verpflichtet, das Angebot für ihre Aktien anzunehmen bzw. außerhalb des Angebots an die Bietergesellschaft zu verkaufen. Es handele sich dabei um Petrus Advisers, Talomon, Teleios und Vesa. Auf Basis der getroffenen Übereinkunft mit den genannten Aktionären überlegt die Atlantic BidCo GmbH ein neues, an die Aktionäre der Aareal Bank gerichtetes Übernahmeangebot abzugeben. Atlantic BidCo GmbH strebt an, dass die vorgenannten Aktionäre Teil der Investorengruppe werden. Diese sollen nach einem erfolgreichen Angebot mit ausschließlich stimmrechtslosen Anteilen teilweise und indirekt an der Bietergesellschaft beteiligt sein.
Angaben der Finanzinvestoren zufolge werde nun ein Angebotspreis von EUR 33 je Aktie erwogen. Dieser enthält die von der Aareal Bank in Aussicht gestellte Dividende von insgesamt EUR 1,60 je Aktie. Von den Finanzinvestoren wird zudem eine Mindestannahmeschwelle von höchstens 60 Prozent erwogen.
An den strategischen Zielen und Absichten solle sich im Vergleich zum im Dezember 2021 veröffentlichten Übernahmeangebot nichts Wesentliches ändern.
Damit die gesetzlich angeordnete Sperrfrist von einem Jahr für ein erneutes Übernahmeangebot der Bietergesellschaft überwunden werden kann, bedarf es der Zustimmung der Gremien der Aareal Bank und zudem der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Dafür muss ein erneutes Übernahmeangebot im Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder liegen, was wiederum voraussetzt, dass der Erfolg eines solchen Übernahmeangebotes überwiegend wahrscheinlich erscheint.
Die Gremien der Aareal Bank Gruppe werden nun, entsprechend ihrer rechtlichen Verpflichtung, den Sachverhalt sorgfältig prüfen, einschließlich des in Aussicht gestellten Preises und der sonstigen möglichen Angebotsbedingungen wie etwa der Mindestannahmeschwelle. Voraussetzung für eine Zustimmung ist zudem der Abschluss einer das mögliche neue Übernahmeangebot flankierenden Investmentvereinbarung.
Angesichts der nun begonnenen Prüfung des Sachverhalts werden Vorstand und Aufsichtsrat erörtern, ob die für den 18. Mai vorgesehene ordentliche Hauptversammlung, deren Einladung in den nächsten Tagen hätte erfolgen müssen, zu vertagen ist.
Zurzeit ist für die Gesellschaft noch nicht absehbar, ob es tatsächlich zu einem erneuten Übernahmeangebot kommen wird oder nicht.