Wiesbaden, 20. April 2020 – Die Aareal Bank AG wird ihre Hauptversammlung am 27. Mai 2020 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abhalten. Dies hat der Vorstand der Aareal Bank mit Zustimmung des Aufsichtsrats vor dem Hintergrund der aktuellen Covid-19-Pandemie beschlossen. Der Einsatz dieses Formats an dem auch ursprünglich geplanten Datum erfolgt auf Basis der neuen gesetzlichen Möglichkeiten für Aktionärstreffen in Deutschland und dient dazu, die Gesundheit von Aktionären, Mitarbeitern und allen weiteren Beteiligten zu schützen.
Zur Abstimmung wird unter anderem der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat kommen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 zunächst nicht zur Ausschüttung einer Dividende zu verwenden, sondern stattdessen in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Wie bereits am 5. April 2020 kommuniziert, folgt die Aareal Bank damit der Aufforderung der Europäischen Zentralbank (EZB) an die von ihr beaufsichtigten Institute, bis zumindest 1. Oktober 2020 keine Dividenden für 2019 und 2020 auszuschütten. Der Vorstand behält sich jedoch vor, nach einer erneuten Bewertung der Situation einer eventuellen späteren Hauptversammlung einen weiteren Gewinnverwendungsvorschlag zu unterbreiten, wenn die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sicherer bewertet werden können und die Marktsituation dies zulässt.
Die gesamte Hauptversammlung am 27. Mai 2020 wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten in Bild und Ton über ein Aktionärsportal auf der Website der Aareal Bank (dort im Bereich Investoren/Hauptversammlung 2020) übertragen. Aktionäre können dort ebenfalls über elektronische Kommunikation ihr Stimmrecht ausüben oder Vollmacht erteilen. Darüber hinaus haben Aktionäre bis zum 24. Mai 2020 die Möglichkeit, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen.
Weitere Details sowie die vollständige Tagesordnung der Hauptversammlung sind in der Einladung sowie auf der Homepage der Aareal Bank veröffentlicht.