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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 - Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Atlantic BidCo GmbH / Delisting-Erwerbsangebot von Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie angekündigt

20.09.2023 / 17:40 CET/CEST - Die Aareal Bank AG („Aareal“ oder „Gesellschaft“) hat heute eine Delisting-Vereinbarung mit ihrer Hauptaktionärin Atlantic BidCo GmbH abgeschlossen, die bereits knapp unter 90% der Aktien an der Gesellschaft hält.

Auf Grundlage dieser Vereinbarung soll die Stellung eines Antrags auf Widerruf der Zulassung der Aareal-Aktien am regulierten Markt (sog. Delisting) erfolgen. 

Gemäß den Bestimmungen der Delisting-Vereinbarung wird die Atlantic BidCo GmbH heute die Entscheidung veröffentlichen, den Aktionären der Aareal ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien der Aareal, die nicht bereits direkt von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 33,20 je Aareal-Aktie zu unterbreiten. Dieser Betrag liegt, vorbehaltlich der Bestimmung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, knapp über dem geschätzten Mindestpreis gemäß § 39 Börsengesetz.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft, die beide dem Abschluss der Delisting-Vereinbarung zugestimmt haben, unterstützen das angekündigte Delisting-Erwerbsangebot der Atlantic BidCo GmbH. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot und der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen beabsichtigen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft, in ihrer gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) zu veröffentlichenden gemeinsamen begründeten Stellungnahme den Aktionären des Unternehmens zu empfehlen, das Angebot anzunehmen.

Die Delisting-Vereinbarung enthält zudem Bestimmungen über die Finanzierungsunterstützung für die Aareal Bank AG gemäß der bereits im Übernahmeverfahren (2022) abgeschlossenen Investorenvereinbarung und damit auch für die Zeit nach Widerruf der Börsenzulassung.

Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung werden die Aktien der Aareal nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden. 

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Jürgen Junginger

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